CLM-Bedingungen (Miet- und Servicevereinbarungen)

Stand: 29. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Miet- und Servicevereinbarungen zwischen der RW Smart Solution GmbH (nachfolgend „RW Smart Solution“) und ihren Kunden über die Bereitstellung der CLM-Software sowie damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn RW Smart Solution diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von RW Smart Solution sind freibleibend und stellen keine bindende Willenserklärung dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragserteilung des Kunden in Textform (schriftlich, per E-Mail oder über das Bestellformular auf rw-smart.de/clm) und deren Bestätigung durch RW Smart Solution zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Nutzungsrecht

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der CLM-Software zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten Mietmodells. Ein Erwerb von Eigentums- oder Lizenzrechten an der Software findet nicht statt; dem Kunden wird für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht; RW Smart Solution ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist RW Smart Solution berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit für Mietlizenzen beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Softwareservice (SSV) und Support

Der im Rahmen des SSV enthaltene Support umfasst die Bereitstellung von Updates und Upgrades sowie den Zugang zum technischen E-Mail- und Telefon-Support während der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 16:00 Uhr); der Umfang des Telefon-Supports richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket.

§ 7 Zusätzliche Dienstleistungen

Leistungen, die nicht vom SSV umfasst sind, werden nach Aufwand berechnet; die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Für Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten gelten folgende Zuschläge auf die vereinbarten Stundensätze: Montag bis Freitag (06:00 bis 08:00 Uhr sowie 16:00 bis 22:00 Uhr) 25 %, Samstag (08:00 bis 18:00 Uhr) 50 %, Sonn- und Feiertage (08:00 bis 18:00 Uhr) 100 %.

§ 8 Haftung

RW Smart Solution haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet RW Smart Solution nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

RW Smart Solution verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von RW Smart Solution zu entnehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.